Hallo, Art. 17 GG garantiert, dass jede Petition von den zuständigen Behörden behandelt werden muss. Das gilt bereits ab einer Unterschrift. Zusätzlich bieten der Petitionsausschuss des Bundestages und auch einige Landespetitionsausschüsse die Möglichkeit, dass die Petitions-Startenden ihre Petition in einer öffentlichen Anhörung vorstellen können, sofern eine bestimmte Relevanzschwelle (Quorum) erreicht wurde. Den Ausgang einer Petition ändert eine solche öffentliche Anhörung aber nicht.
openPetition ist kein Petitionsausschuss und kein Parlament, d.h. wir bearbeiten die Petitionen auf openPetition nicht. Vielmehr helfen wir den Petitions-Startenden dabei, auf ihre Herzensthemen aufmerksam zu machen, sich zu vernetzen und Druck auf die Politik auszuüben. Zusätzlich unterstützen wir bei der Einreichung der Petition. Viele Themen schaffen es nur durch gesellschaftlichen Druck auf die politische Agenda. Insbesondere Personen oder Themen, die sonst keine Lobby haben, kriegen so die Aufmerksamkeit, die ihnen zusteht. Denn wir sind überzeugt davon, dass in unserer Demokratie nicht nur die Lautesten und Reichsten mitbestimmen sollen, wie unsere Gesellschaft und Politik gestaltet wird.
Außerdem sind Petitionen tatsächlich sehr oft erfolgreich, jedoch meist, ohne dass die breite Öffentlichkeit das mitbekommt, weil es darin um Nischenthemen geht.
Diese sind für die Initiator*innen und ihre Gemeinschaft aber sehr relevant - z.B. wenn ein Zebrastreifen für mehr Sicherheit vor einer Schule eingerichtet oder ein Schwimmbad erhalten wird. Solche Erfolge feiern wir fast jeden Tag und sind auf unserer Plattform sichtbar. Aber auch auf Bundesebene beeinflussen Petitionen die Gesetzgebung - die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten im 2025 erfolgte z.B. wegen einer auf openPetition gestarteten Petition.