Späte Enttäuschung
Zu Beginn war die Erfahrung grundsätzlich positiv. Über einen Zeitraum von 4 Monaten habe ich 3 Mietverträge abgeschlossen. Die Idee, Kunden im Rahmen eines Rent-to-Own-Prinzips gute Instrumente auch für den kleineren Geldbeutel über eine monatliche Rate anzubieten, ist an und für sich nicht schlecht. Mein Eindruck ist jedoch, dass bei Way of Music zunehmend das Abkassieren in den Vordergrund tritt. Nach meiner Rechnung trägt fast ein Drittel der monatlichen Zahlung nicht zum Abbezahlen des Instruments bei, was ich schon als viel erachte.
Wie dem auch sei: Einen Mietvertrag habe ich abgelöst und die Gitarre übernommen. So weit, so gut.
Zwei Verträge hatte ich gekündigt, und da begann der Stress. Die erste Gitarre (Kündigung zum 30.09., schriftlich bestätigt) war laut DHL am 01.10. beim Shop. Eine Rückmeldung kam nicht. Stattdessen wurde Anfang November erneut eine Monatsmiete abgebucht, obwohl der Vertrag beendet war. Also habe ich per E-Mail mit Frist um Klärung gebeten. Die Antwort: Die Gitarre sei nicht angekommen, man prüfe das noch einmal. Danach wieder Schweigen. Auf meine nächste E-Mail mit Ankündigung eines Mahnverfahrens hieß es dann, die Gitarre sei gerade erst angekommen, also zu spät. Das genannte Eingangsdatum war exakt das Zustelldatum meiner zweiten zurückgesendeten Gitarre. Das war also entweder eine aufrichtige Verwechslung beider Gitarren oder eine bewusste Verwechslung.
Daraufhin habe ich eine letzte Mahnung per Einschreiben geschickt, mit einer aus meiner Sicht großzügigen Frist bis 68 Tage nach Ankunft der Gitarre. Nach deren Ablauf hätte ich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die Antwort des Geschäftsführers: Er verstehe meine Vorgehensweise und „Aggressivität“ nicht, widerspreche der Mahnung und übernehme keine Kosten. Einen Tag nach Übersendung der Mahnung wurde die Kaution dann für beide gekündigten Mietverträge endlich erstattet.
Muss jeder selbst wissen, ob er dort einen Mietvertrag abschließen möchte. Die Prozesse sind aus meiner Sicht überkomplex, wenig durchdacht und, wie beschrieben, fehleranfällig. Ich vermute, dass bei der ersten Gitarre das beiliegende Rückgabeformular übersehen wurde. Ein Paket von der Adresse eines Mietkunden dann einfach liegen zu lassen, finde ich aber aberwitzig. Das Formular wäre leicht zu finden gewesen, hätte man den Karton geöffnet. Davon darf man wohl ausgehen, wenn für die Reinigung eine Pauschale verlangt wird.
Besonders bemerkenswert fand ich, dass in der Antwort auf meine Mahnung auf AGB-Regelungen zu einer Prüffrist verwiesen wurde, die es so nicht gibt. Weder AGB noch Mietbedingungen enthalten eine bestimmte Frist für die Rückabwicklung nach Kündigung oder für die Rückzahlung der Kaution. Dem Shop kann ich nur empfehlen, hier nachzuarbeiten.
Ich werde dort nicht mehr bestellen und meine Daten per DSGVO-Antrag löschen lassen.
Beim Kauf kann sicherlich nicht allzu viel schiefgehen, wenn man das Instrument behält. Miete empfehle ich aber nur mit rechtlicher Vorkenntnis oder Rechtsschutzversicherung.
Nachtrag:
Aufgrund mehrerer Versuche, meine Bewertung löschen zu lassen, habe ich sie an gewissen Stellen abgemildert im Ton. Die Kernaussagen bleiben bestehen.
Auch gibt es Stand 22.09.2026 immer noch keine bestimmte Regelung bzgl. Rückzahlungsfristen im Falle einer Mietbeendigung. Nur Widerrufsfristen sind bestimmt. Verzögerungen, ob absichtlich oder nicht, sind damit erwartbar.