Qualität Stadtwerke/LeineNetz Rasannnt…
Qualität Stadtwerke/LeineNetz Rasannnt - ein Bericht von „bedienten“ Kunden
Leserinnen und Leser der Neustädter Zeitung haben sich bestimmt gefragt, wie es überhaupt zu den beschriebenen, teils besorgniserregenden Zuständen in den Stadtwerken kommen konnte.
Möglicherweise können wir als künftige Ex-Kunden etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wer sich als Geschäftsführer - zudem noch unprofessionell - in die Bearbeitung eines Garantiefalls für ein Modem einmischt, anstatt sich ausnahmslos um die Behebung der aktuellen Probleme des Unternehmens zu kümmern, trägt u.E. nicht wirklich zur Verbesserung der beunruhigenden Situation bei.
Eher kontraproduktiv, wenn man dadurch treue Kunden verprellt und deren Kündigung geradezu provoziert.
Statt des recht eigensinnigen Auftritts ihres Chefs wäre Mitarbeitenden des LeineNetz nicht in den Sinn gekommen, das Produkthaftungsgesetz aushebeln zu wollen, ohne Zustimmung oder Wissen des Eigentümers in dessen Modem zu spionieren, dringend erbetene Auskünfte, wichtige Nachweise und Bestätigungen sowie Zusendung eines Auszugs der Geschäftsbedingungen oder gar ein rechtskräftiges BGH-Urteil zu negieren.
Wer nun erwartet, eine Entschuldigung vom Verantwortlichen zu erhalten, könnte bitter enttäuscht werden. Stattdessen wurde der Vorgang, um einem Eingeständnis zu entgehen, an einen Mitarbeiter delegiert.
Unser Mitgefühl gilt an dieser Stelle dem Namensgeber dieser recht fragwürdigen Führungsmethode, einem wirklich unbescholtenen Dickhäuter. Diese Methode schützt aber nicht vor einer Unterlassungserklärung.
Nachdem auch unsere letzte Aufforderung zur Bestätigung, künftig nicht mehr gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen, ergebnislos verstrich, kündigten wir unsere Strom- und Gasverträge - nach über 20 Jahren Bestand. Schon um uns vor weiteren Vertrauensbrüchen und Schikanen zu schützen.
Eine davon ist, dass das o.g. BGH-Urteil das Datum der Auftragsbestätigung als tatsächlichen Vertragsbeginn eines Glasfaservertrages bestätigt und nicht die spätere Inbetriebnahme, trotz mehrfacher Verweise auf das Aktenzeichen beharrlich ignoriert wurde. Was wesentliche Auswirkung auf den Vertragsauslauf nach der von uns ausgesprochenen Kündigung hat, insbesondere auf den Zeitpunkt der Portierungsfreigabe durch Rasannnt.
Vom Geschäftsführer bisher verschmäht, wurde nun „wohlwollend ein Entgegenkommen bei der Kündigungsfrist eingeräumt“, um rechtlichen Schritten zuvorzukommen. Gönnerhaftigkeit statt Rechtsverständnis? Führt nur zu Kopfschütteln.
In diesem Zusammenhang: Was mag der Grund für ein derart absurdes Verhalten in puncto Glasfaserverträge sein? Ganz einfach, man hat das Monopol auf das Netz.
Wer also einen Vertrag abschließt und davon ausgeht, bei Nichtgefallen (oder bspw. Verstoß gegen den Datenschutz) nach Ablauf der Mindestlaufzeit den Glasfaser-Anbieter wechseln zu können, guckt in die Röhre.
Den Vertrag nach Abschluss der üblichen Laufzeit kündigen, geht natürlich, nur vom Glasfaseranschluss muss man sich in diesem Fall verabschieden. Laut schriftlicher Auskunft lässt LeineNetz als Monopolist keinen Mitbewerber aufschalten.
Eine Entscheidungshilfe für noch unentschlossene Glasfaser-Interessenten? Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
P.S. Die Bürde, künftig mehrere Hundert € für Strom und Gas weniger zahlen zu müssen und wieder mit bewährten, seriösen DSL-Anbietern zusammenzuarbeiten, werden wir tapfer tragen.







